Hygienekonzept Hotellerie

  • Personen müssen in allen Räumen, einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
  • Dies gilt für Gäste und Personal.
  • Das gemeinsame Beziehen eines Hotelzimmers ist nur den Personen gestattet ist, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist.
  • Es können unter Wahrung dieser Vorgaben alle Zimmer belegt werden.
  • Mund-Nase-Bedeckung:
  • Gäste tragen sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich eine Mund-Nase-Bedeckung. Diese darf am Tisch und im Hotelzimmer abgenommen werden.
  • Für das Personal gilt auch die Maskenpflicht. In den Räumlichkeiten, in denen sich keine Gäste aufhalten, - zum Beispiel in der Küche - sind keine Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, sofern der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
  • Beim Check-in werden die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen und der haptische Kontakt zu Bedarfsgegenständen (z.B. Stifte, Meldeschein) auf das Notwendige beschränkt oder so gestaltet, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung / Auswechslung erfolgt. Seit dem 17. Juni ist auch der digitale Check-In der Gäste möglich.
  • Zur Nachverfolgung von Infektionsketten müssen die Kontaktdaten der Gäste beim Check-In erfasst werden. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Gäste über die Datenverarbeitung informieren.
 
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